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Recht

Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit Sie in ERAA personenbezogene Daten Dritter verarbeiten — insbesondere Mieter- und Vertragsdaten — sind Sie Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

AVV anfordern

Wir stellen einen unterschriftsreifen Entwurf auf Anfrage bereit und schließen ihn vor produktiver Nutzung mit echten Bestandsdaten ab. Es gibt bewusst keinen automatisierten Klick-Abschluss.

Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Bereitstellung von ERAA zur Strukturierung und Prüfung Ihres Immobilienbestands. Die Verarbeitung dauert an, solange Ihr Konto besteht bzw. bis zur Erfüllung eines Löschantrags.

Art der Daten und betroffene Personen

Stammdaten von Objekten und Einheiten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Dokumentinhalte sowie Kontaktdaten. Betroffen sind insbesondere Mieterinnen und Mieter, Vertragspartner sowie Ihre eigenen Nutzenden.

Weisungsbindung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf Ihre dokumentierte Weisung. Die Nutzung der Anwendung durch Ihre berechtigten Nutzenden gilt als Weisung. Eine Nutzung Ihrer Bestandsdaten für eigene Zwecke oder zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.

Unterauftragnehmer

Eingesetzt werden ausschließlich die folgenden Dienstleister. Änderungen teilen wir vorab mit; Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu.

DienstleisterZweckVerarbeitungsregion
LovableAnwendungs-Hosting, Edge-Auslieferung, AI GatewayEU / USA
SupabaseDatenbank, Authentifizierung, Datei-SpeicherEU
Modellanbieter über das Lovable AI GatewayAuslesung von DokumenttextenEU / USA
MapboxKartenkacheln, nur bei Nutzung der KartenansichtUSA

Für Verarbeitungen außerhalb der EU/des EWR werden die EU-Standardvertragsklauseln herangezogen.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die umgesetzten Maßnahmen sind unter Sicherheit im Detail beschrieben und werden dem AVV als Anlage beigefügt.

Unterstützung, Löschung und Rückgabe

Wir unterstützen Sie bei Betroffenenanfragen und Meldepflichten. Nach Beendigung geben wir Daten über den Export zurück und löschen sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.