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Ratgeber Mieterhöhung

Mieterhöhung: Musterschreiben mit Pflichtangaben

Ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB hat einen festen Aufbau: Absender und Empfänger, bisherige und neue Miete, Begründung mit einem gesetzlichen Begründungsmittel, Hinweis auf die Kappungsgrenze, Zustimmungsfrist. Hier finden Sie die Pflichtangaben und ein kostenloses Muster als Text und PDF.

CRAUS-Redaktion · Stand 16. Oktober 2026 · Grundlage §§ 558, 558a, 558b BGB

Aufbau eines Erhöhungsverlangens

Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut vor, aber bestimmte Inhalte. Fehlt einer davon, kann das Verlangen unwirksam sein, und die Fristen laufen erst mit einem neuen, vollständigen Schreiben. Die folgende Tabelle führt die Angaben auf, die das Muster abdeckt, mit der jeweiligen Fundstelle.

Pflichtangaben und Bausteine eines Erhöhungsverlangens nach § 558 BGB
AngabeGrundlageWas hineingehört
Textform§ 558a Abs. 1 BGBBrief oder E-Mail mit erkennbarem Absender; eine Unterschrift ist nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich.
Bisherige und verlangte Miete§ 558 Abs. 1 BGBAktuelle Nettokaltmiete, neue Nettokaltmiete und der Zeitpunkt, ab dem sie gelten soll.
Begründung§ 558a Abs. 2 BGBMietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen.
Hinweis auf den qualifizierten Mietspiegel§ 558a Abs. 3 BGBGibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben zur Wohnung, sind diese Angaben zu nennen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel verwendet wird.
Kappungsgrenze§ 558 Abs. 3 BGBDie Erhöhung darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 %, in Gemeinden mit Verordnung 15 %, steigen lassen. Ein Satz dazu macht das Schreiben nachvollziehbar.
Zustimmungsfrist§ 558b Abs. 2 BGBDer Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit; die neue Miete gilt ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB).

Begründungsmittel wählen

Das Muster enthält vier Begründungsvarianten; Sie verwenden eine und streichen die anderen. Mietspiegel und drei Vergleichswohnungen sind die häufigsten Mittel. Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für Ihre Wohnung, nennen Sie diese Angaben auch dann, wenn Sie mit Gutachten oder Vergleichswohnungen begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).

  • Mietspiegel: Gemeinde, Stand, Feld oder Zeile, Spanne je Quadratmeter, Wohnfläche und der daraus folgende Betrag.
  • Vergleichswohnungen: mindestens drei, jeweils mit Anschrift, Lage im Haus, Wohnfläche und Nettokaltmiete.
  • Gutachten: Name des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Datum, ermittelte Vergleichsmiete, Gutachten als Anlage.
  • Mietdatenbank: Name der Datenbank, Datum der Auskunft, ermittelte Vergleichsmiete, Auskunft als Anlage.

Mehr zu den vier Mitteln: Vergleichsmiete und Mietspiegel.

Kostenloses Muster: Text und PDF

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Das PDF wird in Ihrem Browser erzeugt; es wird nichts hochgeladen oder gespeichert. Das Muster ist kein Ersatz für eine Prüfung Ihres Vertrags.

Allgemeines Muster mit Platzhaltern. Es ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags und Ihres Einzelfalls. Ob das Schreiben in Ihrem Fall wirksam ist, hängt von Vertrag, Gemeinde, Begründungsmittel und Fristen ab. Sie ergänzen, unterschreiben und versenden selbst.

[Vorname Nachname des Vermieters]

[Straße Hausnummer]

[PLZ Ort]

[Vorname Nachname des Mieters]

[Straße Hausnummer der Wohnung]

[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Mieterhöhung nach § 558 BGB – Bitte um Zustimmung

Mietverhältnis [Straße Hausnummer, Lage der Wohnung], Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags]

Sehr geehrte/r [Anrede und Name],

die Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung beträgt derzeit [aktuelle Nettokaltmiete] € monatlich und ist seit dem [Datum der letzten Erhöhung oder des Mietbeginns] unverändert.

Ich bitte Sie, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von [aktuelle Nettokaltmiete] € auf [neue Nettokaltmiete] € zuzustimmen. Die Erhöhung beträgt [Differenz] € monatlich. Die neue Miete ist ab dem [erster Tag des dritten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens] zu zahlen (§ 558b Abs. 1 BGB). Betriebskostenvorauszahlungen bleiben unverändert.

Begründung (§ 558a BGB)

Die verlangte Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht. [Ein Begründungsmittel wählen und die übrigen streichen:]

a) Mietspiegel: Nach dem [einfachen/qualifizierten] Mietspiegel der Gemeinde [Ort], Stand [Datum], Feld [Angabe], liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen wie die Ihre zwischen [Spanne von] und [Spanne bis] €/m². Bei [Wohnfläche] m² entspricht die verlangte Miete [€/m²] €/m².

b) Vergleichswohnungen: Für die folgenden drei vergleichbaren Wohnungen werden Mieten in dieser Höhe gezahlt: 1. [Adresse, Wohnfläche, Nettokaltmiete], 2. [Adresse, Wohnfläche, Nettokaltmiete], 3. [Adresse, Wohnfläche, Nettokaltmiete].

c) Gutachten: Das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen [Name] vom [Datum] weist für die Wohnung eine ortsübliche Vergleichsmiete von [Betrag] € aus.

d) Mietdatenbank: Die beigefügte Auskunft aus der Mietdatenbank [Name] vom [Datum] weist für vergleichbare Wohnungen eine ortsübliche Vergleichsmiete von [Betrag] € aus.

Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)

Drei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die neue Miete gelten soll, betrug die Nettokaltmiete [Nettokaltmiete vor drei Jahren] €. Die verlangte Miete liegt nicht mehr als [20 / 15] % darüber.

Ihre Zustimmung (§ 558b Abs. 2 BGB)

Bitte teilen Sie mir Ihre Zustimmung bis zum Ablauf des [zweiter Kalendermonat nach Zugang dieses Schreibens] mit. Dafür können Sie die beiliegende Zustimmungserklärung verwenden.

Hinweis: Sie können das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang dieses Schreibens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 Abs. 1 BGB). In diesem Fall tritt die Mieterhöhung nicht ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Vermieters]

Anlagen: [Mietspiegelauszug / Liste der Vergleichswohnungen / Gutachten / Auskunft aus der Mietdatenbank], Zustimmungserklärung

— — —

Zustimmungserklärung

Ich stimme der Erhöhung der Nettokaltmiete für die Wohnung [Straße Hausnummer, Lage] von [aktuelle Nettokaltmiete] € auf [neue Nettokaltmiete] € monatlich ab dem [Datum] zu.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Mieters]

Platzhalter füllen: ein Beispiel

Zahlen für das Muster
Beispiel, erfundene Zahlen
  1. 1.Nettokaltmiete 650,00 € seit 01.04.2023, Wohnfläche 72 m², Zugang des Schreibens am 10.11.2026.
  2. 2.Mietspiegel der Gemeinde, Stand 2026, Spanne 9,20 bis 10,80 €/m²; Mittelwert 10,00 €/m² × 72 m² = 720,00 €.
  3. 3.Kappungsgrenze 20 %: Miete vor drei Jahren 600,00 € × 1,20 = 720,00 €. Beide Grenzen ergeben 720,00 €.
  4. 4.Verlangte Miete 720,00 €, Erhöhung 70,00 € je Monat.
  5. 5.Zustimmungsfrist bis 31.01.2027, neue Miete ab 01.02.2027 (dritter Kalendermonat nach November).

[aktuelle Nettokaltmiete] = 650,00 €, [neue Nettokaltmiete] = 720,00 €, [Differenz] = 70,00 €.

Häufige Fehler im Schreiben

  • Keine oder zu allgemeine Begründung („die Mieten sind gestiegen“) ohne eines der vier Begründungsmittel.
  • Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung vermischt, sodass unklar bleibt, welcher Betrag sich erhöht.
  • Verlangen vor Ablauf der Sperrfrist oder Wirksamkeitstermin vor Ablauf der Wartefrist.
  • Erhöhung über die Kappungsgrenze hinaus, weil die Miete vor drei Jahren nicht nachgesehen wurde.
  • Falscher Termin für die neue Miete: Sie gilt ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang, nicht ab Datum des Schreibens.

Fristen und Grenzen prüfen

Der Miet-Check erstellt das Schreiben mit Ihren Zahlen

Wer die Platzhalter nicht von Hand füllen will, lädt im Miet-Check die Mietverträge hoch. Die Software liest Mietbeginn, Fläche, Miete, Vertragsart und letzte Erhöhung aus; Sie prüfen und bestätigen jedes Feld. Danach rechnet sie Sperr- und Wartefrist, setzt Vergleichsmiete und Kappungsgrenze gegeneinander und erstellt das Zustimmungsverlangen mit Ihren Beträgen und Terminen.

Vor dem Download bestätigen Sie, dass Sie die Angaben geprüft haben, dass niemand bei CRAUS Ihren Fall rechtlich geprüft hat und dass Sie selbst entscheiden, unterschreiben und versenden. Der Preis beträgt 99 € je Wohnung und hängt nicht vom Ergebnis ab.

Keine Rechtsberatung

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information der CRAUS-Redaktion. Zahlen und Regeln stammen aus dem Gesetz und dem offengelegten Regelwerk des CRAUS Miet-Checks; Beispiele sind erfunden und als Beispiel gekennzeichnet. Niemand bei CRAUS prüft Ihren Vertrag oder Ihren Einzelfall. Ob ein Schreiben im Einzelfall wirksam ist, sagt Ihnen weder diese Seite noch die Software. Sie entscheiden, unterschreiben und versenden selbst. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Ihren Vermieterverein.

Häufige Fragen

Ist das Muster rechtlich geprüft?
Das Muster folgt dem Wortlaut der §§ 558, 558a und 558b BGB und deckt die dort genannten Angaben ab. Es ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Ob es in Ihrem Fall passt, hängt von Vertrag, Gemeinde, Begründungsmittel und Fristen ab; bei Zweifeln lassen Sie es vor dem Versand anwaltlich oder vom Vermieterverein prüfen.
Muss ich den Mietspiegel beilegen?
Das Gesetz verlangt die Begründung, nicht die Beilage. Nennen Sie Mietspiegel, Stand, Feld und Spanne so genau, dass der Mieter die Angaben nachvollziehen kann; ein Auszug als Anlage erleichtert ihm die Prüfung. Bei drei Vergleichswohnungen gehören Anschrift, Lage, Größe und Miete ins Schreiben.
Brauche ich eine Unterschrift?
Nein. Für die Textform genügt es, dass die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift schadet nicht und ist bei einem Brief üblich. Bei mehreren Vermietern sollten alle als Absender genannt sein.
Was unterscheidet das Muster vom Schreiben aus dem Miet-Check?
Das Muster hat Platzhalter, die Sie selbst füllen. Der Miet-Check liest Ihre Verträge aus, Sie bestätigen die Angaben, und die Software setzt Beträge, Fristen und Begründung nach festen Regeln ein, 99 € je Wohnung. Unterschreiben und versenden tun Sie in beiden Fällen selbst.

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